Wie können Sie sich ohne ärztliche Verordnung von uns therapieren lassen?
Ganz einfach...da unsere Kollegen den Titel des sektoralen Heilpraktikers führen, können wir Ihnen als Privatpatient eine Heilpraktikerrechnung ausstellen.
Sind Sie gesetzlich versichert und verfügen über eine Heilpraktikerzusatzversicherung, bekommen Sie ebenfalls von uns eine Rechnung angelehnt an die Geführenordung für Heilpraktiker, die Sie so einreichen können.
Abrechnung über Private Heilmittelverordnung
Sie sind privat versichert und der Arzt hat Ihnen ein Rezept über physiotherapeutische Leistungen ausgestellt, können wir diese selbstvertändlich abrechnen.
Selbstzahlerleistung
Selbstverständlich können Sie unsere therapeutischen Leistungen auch als Privatleistung in Anspruch nehmen.
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